AGB`s
§ 1Geltung der Bedingungen
(1) Angebote, Lieferungen und Leistungen der Pawlos Bänsch (nachfolgend PCNB genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, soweit der Leistungsumfang dem der vorherigen Geschäfte entspricht, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
(2) Im kaufmännischen Geschäftsverkehr gelten die Vertragsbedingungen von PCNB in ihrer jeweils aktuellen Fassung, auch wenn PCNB hierauf nicht nochmals gesondert hinweist. Die jeweils gültige Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jeweils unter der Internetadresse http://www.pcn-b.de/agb.html zu finden.
(3) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von PCNB ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
§ 2 Angebote
(1) Angebote von PCNB sind stets freibleibend und unverbindlich. Schriftliche und mündliche Aufträge und Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie durch PCNB schriftlich, fernschriftlich oder elektronisch (Email) bestätigt worden sind. Die tatsächlichen Kosten können aufgrund marktüblicher Preisschwankungen von Kostenvoranschlägen abweichen.
(2) Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen aufgrund technischer Weiterentwicklungen der Leistungen und Produkte von PCNB bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen PCNB hergeleitet werden können. Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage lediglich als unverbindlicher Richttermin bzw. Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.
§ 3 Preise
(1) Preise sind nur verbindlich, soweit sie in der Auftragsbestätigung schriftlich zugesagt worden sind. PCNB bleibt 14 Tage ab Datum der Auftragsbestätigung an die schriftliche Preiszusage gebunden. Wenn nicht ausdrücklich anders erwähnt, verstehen sich sämtliche Preise in Euro (€), ab Schwarzenbruck, inklusiv gesetzlicher Mehrwertsteuer. Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
(2) Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.
(3) Bei Bezugsverträgen und Dauerschuldverhältnissen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluß als Grundlage; Preisveränderungen während der Laufzeit des Bezugsvertrages bzw. Dauerschuldverhältnisses berechtigen PCNB zur Preisanpassung. Bei Verträgen, deren Laufzeit 4 Monate überschreitet, bleibt PCNB das Recht vorbehalten, etwaige Preissteigerungen eigener Zulieferer an den Kunden weiterzuleiten.
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Leistungen und Lieferungen von PCNB sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto von PCNB gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks.
(2) Bei gesonderter Vereinbarung erfolgen Lieferungen per Lastschrift, Nachnahme oder Vorauskasse. Die Einräumung / Gewährung von Skonti bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
(3) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist PCNB berechtigt, von dem betreffenden Fälligkeitszeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern.
(4) PCNB ist berechtigt, für jede Mahnung, deren Kosten vom Käufer zu tragen sind, einen pauschalen Mahnkostenbetrag von 10,00 Euro zu erheben, es sei denn, es handelt sich um eine den Verzug erst begründende Mahnung.
(5) Wenn der Kunde im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt / seine Zahlungen einstellt, ist PCNB zur fristlosen Kündigung des Vertrages / Dauerschuldverhältnisses ohne gesonderte vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderungen sämtliche noch offenen Forderungen von PCNB gegenüber dem Kunden sofort in einem Betrag fällig. Hält PCNB weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung in angemessener Höhe zu verlangen. PCNB steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Kunden von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind.
(6) Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unbestritten bleiben. Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
§ 5 Annahme
(1) Der Besteller ist verpflichtet, den bestellten Gegenstand oder die vereinbarte Dienstleistung abzunehmen. Bei Abnahme hat er sich von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit des Kaufgegenstandes oder der Dienstleistung zu überzeugen. Die Abnahme hat zu erfolgen, sobald PCNB die Lieferung oder Dienstleistungserbringung angeboten hat.
(2) Nimmt der Besteller eine angebotene Dienstleistung ganz oder teilweise nicht ab, so ist PCNB berechtigt, 50% der für die Dienstleistung vereinbarten Vergütung als pauschalierten Schadensersatz für die entstandenen Aufwendungen sowie den entgangenen Gewinn zu verlangen, soweit nicht eine höherer Schaden im Einzelfall nachgewiesen wird. Der Besteller ist berechtigt, den vorgenannten pauschalierten Schadensersatz insoweit zu kürzen, als er nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 6 Leistungszeit, Verzögerungen
(1) Angaben zum Leistungs- und Lieferzeitpunkt sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, PCNB hat einen Leistungs- / Liefertermin schriftlich verbindlich zugesagt.
(2) Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, in dem PCNB oder einer ihrer Zulieferer durch Umstände, die von PCNB oder dem Zulieferer nicht zu vertreten sind (z.B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Ausfall von Mitarbeitern oder technischer Einrichtungen ohne Verschulden von PCNB oder des Zulieferers), daran gehindert ist, die Leistung zu erbringen. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem PCNB aufgrund fehlender Mitwirkungshandlungen des Kunden an der Leistungserbringung gehindert ist.
(3) Der Kunde hat das Recht, sich nach ereignislosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zu lösen, sofern die Verzögerung von PCNB zu vertreten ist.
(4) Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Leistung von PCNB.
§ 7 Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber PCNB aus der Lieferung neuer Waren und der Erbringung von Leistungen sind zunächst auf Nachbesserung / Ersatzlieferung beschränkt. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl oder ist die Nachbesserung / Ersatzlieferung unzumutbar, so hat der Kunde das Recht, eine angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Lösung vom Vertrag (Rücktritt / Kündigung / Wandlung) zu verlangen. Ausgeschlossen von dieser Gewährleistung sind Verbrauchsmaterialien bzw. Verschleissteile und bei gebrauchten bzw. Instandgesetzten Geräten beträgt die Gewährleistung 12 Monate ausser es wird schriftlich etwas anderes Vereinbart.
§ 8 Haftung / Haftungsbeschränkung
(1) PCNB haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch ihrer Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt für zugesicherte Eigenschaften sowie bei arglistiger Täuschung.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet PCNB nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist, im übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach dem Produktsicherheitsgesetz bleiben unberührt.
(4) Eine Haftung von PCNB für etwaigen Datenverlust beim Kunden oder auf Datenträgern von Kunden ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahrentsprechender Datensicherung, zu welcher der Kunde verpflichtet ist, eingetreten wäre.
(5) Für alle über die Wiederherstellung hinausgehenden sonstigen Schäden, insbesondere für Betriebsunterbrechungsschäden, Verdienstausfall und entgangenen Gewinn beim Kunden, ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum von PCNB. Verbindet der Kunde im Eigentum von PCNB stehende Produkte mit anderen Waren, so verpflichtet er sich, PCNB an der neu entstandenen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von PCNB gelieferten Waren zu den anderen Waren im Zeitpunkt der Verbindung einzuräumen.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen, die Vorbehaltsware betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherheit an PCNB ab. Der Kunde wird widerruflich ermächtigt, die abgetretene Forderung für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung von PCNB hat der Kunde die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware seitens des Kunden an Dritte ist unzulässig.
(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Kunde auf das Eigentum von PCNB hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung gehen sämtliche Kosten und Schäden zu Lasten des Kunden.
§ 10 Projekte und Softwarelieferungen
(1) Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Für von PCNB zur Verfügung gestellte oder gelieferte Software und dazugehörige Dokumentationen erhält der Kunde ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Der Begriff Programm umfasst das Originalprogramm und alle Vervielfältigungen (Sicherungskopien) desselben, einschließlich Teilen des Programms, die mit anderen Programmen verbunden werden. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung von PCNB auf Dritte übertragen werden.
(2) Bei Softwarelieferungen ergeben sich Leistungsinhalt und Leistungsumfang aus der Leistungsbeschreibung von PCNB.
(3) Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch PCNB durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die übergabe von Quellcode erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Das Nutzungsrecht an einer von PCNB entwickelten und gelieferten Software umfasst die Nutzung und die Erstellung von Sicherungskopien für den internen Gebrauch des Kunden. Der Kunde darf Software im übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Nicht als Dritte gelten Personen, die im Auftrag des Kunden dessen Nutzungsrecht für ihn ausüben oder 100%ige Tochterunternehmen sind.
(5) Wird von Abs. 4 abweichend vereinbart, dass das Nutzungsrecht für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.
(6) Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen der Verletzung eines Patentes oder eines sonstigen Ausschließlichkeitsrechtes geltend gemacht werden, ist der Kunde gehalten, PCNB unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung von PCNB keine wesentlichen Prozesshandlungen vornehmen und auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozessführung einschließlich eines Vergleichsabschlusses überlassen.
(7) Bei von PCNB gelieferten, Fremdhergestellten Software oder Hardware, muss nach dem Stand der Technik gegebenenfalls mit Fehlern gerechnet werden. Für Aussagen und Eigenschaftszusicherungen des Herstellers übernimmt PCNB keine Gewährleistung. Bei der Benutzung der Fremdsoftware oder Hardware, werden die Lizenzbestimmungen der Fremdhersteller ebenfalls anerkannt.
(8) Wird PCNB mit der Gestaltung von Webseiten beauftragt, gilt als vereinbart das PCNB einen Link auf Ihre eigenen Webseiten in den Kundenseiten anbringen kann. Als vereinbart gilt auch, dass PCNB die Seiten des Kunden auf einer Referenzliste aufführen kann, bzw. auf Ihren Seiten einen Link auf die Webseiten des Kunden anbringen kann.
§ 11 Schulungen und Dozentenvermittlung
(1) Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden daher in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich von uns bestätigt. Anmeldungen sind grundsätzlich verbindlich.
(2) Die Teilnahmegebühr wird unmittelbar nach Erhalt der Rechnung fällig. Der Zahlungseingang muss bei uns vor Seminarbeginn zu verzeichnen sein, spätestens jedoch bei Seminarbeginn in bar gezahlt werden.
(3) Seminare, die spätestens 12 Arbeitstage vor Beginn abgesagt werden, bleiben ohne Berechnung. Bei einer Stornierung von weniger als 12 Arbeitstagen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 35 Euro pro abgemeldeter Person. Bei Stornierungen von weniger als 7 Arbeitstagen vor Seminarbeginn werden 70 % der Seminargebühr erhoben. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Es gilt das Datum des Poststempels. Erscheint ein Teilnehmer ohne Abmeldung nicht zum Kurs, wird die gesamte Seminargebühr erhoben.
(4) Erfolgt seitens PCNB eine Absage, z. B. wegen Erkrankung eines Referenten oder zu geringer Teilnehmerzahl, so wird die Seminargebühr in voller Höhe zurückerstattet. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige änderungen des Programms so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
(5) PCNB vermittelt Dozenten und haftet weder für Ausfall eines Dozenten noch für dessen fachliche und pädagogische Eignung.
(6) PCNB ist frei von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit durchgeführten Schulungen und Dozentenvermittlungen.
§ 12 Vertraulichkeit und Datenspeicherung
(1)Der Auftragnehmer und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
(2) Es gilt als vereinbart, dass PCNB Kundenbezogene Daten speichert. Diese von PCNB gespeicherten Daten werden von PCNB nur zur internen Bearbeitung genutzt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur im geschäftsmäßigen Bereich gestattet. Auf Wunsch des Kunden erhalten diese einen Auszug über die bei PCNB gespeicherten Daten.
§ 13 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Lauf.
§ 14 Sonstige Bestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
(2) Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
(3) Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit dem Auftragnehmer nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftragnehmers abtreten.
PC Nothilfe - Bänsch
Pawlos Bänsch
Gustav-Schickedanz-Str. 7
90762 Fürth
Tel: +49 (0)911 35 06 313
Mob: +49 (0)177 36 44 271
E-Mail: info@pcn-b.de
URL: http://www.pcn-b.de
Fürth, 01.01.2010 © 2010 Pawlos Bänsch
